STEUERBONUS.
Ab 01.01.2009 können Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften 20 Prozent von 6.000 Euro als Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung nutzen. Das sind bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG).
Darunter fallen unter anderem auch Fliesenarbeiten sowie auch Fassadenarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie im Informationsflyer vom Zentralverband des Deutschen Handwerks
(PDF).